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KI am Telefon — geht das DSGVO-konform?

Ja — wenn der Anbieter vier Dinge richtig macht. Woran Sie einen datenschutzkonformen KI-Telefonassistenten erkennen. Stand: Juli 2026.

1. Hosting und Verarbeitung in der EU

Anrufdaten sind personenbezogene Daten. HalloMia verarbeitet und speichert sie in Frankfurt am Main; ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist vorgesehen — die finale Fassung befindet sich in rechtlicher Prüfung und ist auf Anfrage erhältlich.

2. Transparenz gegenüber Anrufern

Anrufer müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen. Mia stellt sich als Assistentin vor und verschweigt nicht, was sie ist — das entspricht den Transparenzpflichten der KI-Verordnung.

3. Datensparsamkeit und Löschkonzept

Es wird nur gespeichert, was für den Zweck nötig ist: Gesprächsnotiz, Transkript und — sofern aktiviert — die Aufzeichnung. Löschanfragen (Art. 17 DSGVO) setzen wir vollständig um, inklusive der bei Unterauftragsverarbeitern gespeicherten Daten.

4. Zugriffskontrolle

Aufzeichnungen und Transkripte sind ausschließlich für Ihr Unternehmen zugänglich — abgesichert über Konten mit Rollen und ohne öffentlich erreichbare Links.

Ihre Checkliste für jeden Anbieter

Fragen Sie nach: EU-Hosting mit AVV? KI-Transparenz im Gespräch? Dokumentiertes Löschkonzept? Zugriffsschutz für Aufnahmen? Bestandsdaten-Prozess für Rufnummern nach deutschem Telekommunikationsrecht? Wenn eine Antwort fehlt, fragen Sie besser zweimal.

Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Für die datenschutzrechtliche Bewertung Ihres konkreten Einsatzes sprechen Sie mit Ihrer Datenschutzbeauftragten oder Ihrem Anwalt.
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